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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

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des Bundesfinanzhofs

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BFH Anhängiges Verfahren II R 10/22

Aufnahme in die Datenbank am 20.02.2023

AO § 80 ; AO § 122 Abs 1 S 4

Gilt die Empfangsvollmacht auch für neue Steuernummern (hier: Grunderwerbsteuer), wenn ein Steuerberater ohne Einschränkung als Empfangsbevollmächtigter bestellt wird?

Hat es im Streitfall eine Bedeutung, dass sich die Zuständigkeit hinsichtlich der Veranlagung der Personengesellschaft, hier wurde die Vollmacht abgegeben, und der Grunderwerbsteuerstelle in einem Finanzamt konzentriert?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Verwaltung

Vorgehend: Niedersächsisches Finanzgericht Urteil vom 18.03.2022 (7 K 272/20)

Verfahren ist erledigt durch: Zurücknahme der Revision

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