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BFH Anhängiges Verfahren II R 12/22

Aufnahme in die Datenbank am 20.09.2022

AO § 32c ; EUV 2016/679 Art 15

Steht einem Steuerpflichtigen ein Anspruch auf Akteneinsicht in die Einkommensteuerakte 2015 im Nachgang zur zwischenzeitlich bereits eingetretenen Bestandskraft des Einkommensteuerbescheides 2015 nach den Grundsätzen einer Ermessensentscheidung durch die Finanzbehörde und nach den Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung zu?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Verwaltung

Vorgehend: Niedersächsisches Finanzgericht Urteil vom 18.03.2022 (7 K 11127/18)

Verfahren ist erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: IX R 21/22

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