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BFH Anhängiges Verfahren II R 18/22

Aufnahme in die Datenbank am 20.07.2022

GrEStG § 9 Abs 2 Nr 1 ; GrEStG § 8 Abs 1

Stellen Kosten für nachträglich mit dem Bauträger vereinbarte Sonderwünsche (z.B. Vergrößerung der Terrassenpflasterung) nach Erwerb eines noch nicht errichteten Gebäudes eine grunderwerbsteuerpflichtige Gegenleistung dar?

--Zulassung durch BFH--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: Niedersächsisches Finanzgericht Urteil vom 05.05.2021 (7 K 208/19)

Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 30.10.2024, durcherkannt

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