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BFH Anhängiges Verfahren II R 43/22

Aufnahme in die Datenbank am 19.05.2023

BGB § 2042 ; ErbStG § 10 Abs 5 Nr 3

Handelt es sich bei den bei einer Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft angefallenen Beratungs- und Lagerkosten um Nachlassregelungskosten, sodass diese als Nachlassverbindlichkeiten i.S. des § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG abzugsfähig sind, oder handelt es sich um nicht abzugsfähige Kosten der Nachlassverwaltung?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: FG Köln Urteil vom 18.08.2022 (7 K 2127/21)

Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 21.08.2024, durcherkannt

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