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BFH Anhängiges Verfahren II R 45/22

Aufnahme in die Datenbank am 20.01.2023

AO § 356 Abs 2 S 1 ; ErbStG § 14

Handelt es sich bei den zusätzlichen Erläuterungen in einem Erbschaftsteuerbescheid bzgl. der nicht gegebenen Einwendungsmöglichkeiten in Bezug auf die festgestellten Grundbesitzwerte um eine fehlerhafte Belehrung i.S. des § 356 Abs. 2 Satz 1 AO, sodass der Erbschaftsteuerbescheid nicht in Bestandskraft erwachsen ist? Kann infolgedessen aufgrund eines geänderten Feststellungsbescheids für den Grundbesitz für Zwecke des Vorerwerbs auch die Erbschaftsteuerfestsetzung geändert werden?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: FG Köln Urteil vom 19.09.2022 (7 K 2272/21)

Verfahren ist erledigt durch: Beschluss vom 15.03.2024 (Erledigung der Hauptsache).

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