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BFH Anhängiges Verfahren III R 14/22

Aufnahme in die Datenbank am 20.05.2022

AO § 147 Abs 1 Nr 1 ; AO § 158 ; AO § 173 Abs 1 Nr 1 ; AO § 193 ; EStG § 4 Abs 1 ; EStG § 4 Abs 3

1. Führen formelle Mängel bei der Kassenführung im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG zu einer neuen Tatsache im Sinne des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO, sodass die Aufzeichnungen als Folge nicht gemäß § 158 AO der Besteuerung zugrunde zu legen sind?

2. Dürfen bei solchen Mängeln durch den Außenprüfer entsprechende Hinzuschätzungen vorgenommen werden, die zu neuen Tatsachen im Sinne des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO führen?

3. Kann § 158 AO sowohl bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG als auch § 4 Abs. 3 EStG angewandt werden?

--Zulassung durch BFH--

Rechtsmittelführer: Verwaltung

Vorgehend: Niedersächsisches Finanzgericht Urteil vom 21.08.2020 (3 K 208/18)

Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 06.05.2024, Zurückverweisung

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