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BFH Anhängiges Verfahren IV R 9/22

Aufnahme in die Datenbank am 20.10.2022

AO § 171 Abs 3 ; AO § 164 ; AO § 125 ; EStG § 15b Abs 4

Handelt es sich bei der Abgabe einer Steuererklärung nach einer Schätzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung um einen Änderungsantrag im Sinne des § 171 Abs. 3 AO? Ist ein erneut ergangener Bescheid für denselben Gegenstand und denselben Zeitraum grundsätzlich nichtig, wenn er nicht als Änderungsbescheid gekennzeichnet ist oder das Verhältnis zum zunächst -hier unter einer anderen Steuernummer- ergangenen Bescheid offen lässt?

--Zulassung durch BFH--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: FG Düsseldorf Urteil vom 23.02.2021 (10 K 3480/18 F)

Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 07.08.2024, unbegründet

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