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BFH Anhängiges Verfahren IV R 17/22

Aufnahme in die Datenbank am 20.10.2022

AO § 202 Abs 1 S 3 ; AO § 118

Handelt es sich bei der Mitteilung des Finanzamts an den Steuerpflichtigen, dass die Außenprüfung zu keiner Änderung der Besteuerungsgrundlagen geführt habe (§ 202 Abs. 1 Satz 3 AO), um einen Verwaltungsakt?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: Niedersächsisches Finanzgericht Urteil vom 17.05.2022 (13 K 254/20)

Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 20.02.2025, unbegründet

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