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BFH Anhängiges Verfahren IV R 23/22

Aufnahme in die Datenbank am 18.11.2022

AO § 39 Abs 2 Nr 2 ; GewStG § 2 Abs 1 S 1 ; GewStG § 10a

Beginnt die Gewerbesteuerpflicht einer sog. Ein-Objekt-Personengesellschaft (hier: Gesellschaft mit dem Zweck der Bebauung eines Grundstücks mit einem Hotel) bereits dann, wenn ihre (mehrheitlich beteiligte) Kommanditistin die Veräußerung ihrer Anteile an der Gesellschaft plant, weil dies wirtschaftlich betrachtet der Veräußerung des einzigen Objekts der Gesellschaft gleichkommt?

--Zulassung durch BFH--

Rechtsmittelführer: Verwaltung

Vorgehend: Finanzgericht Berlin-Brandenburg Urteil vom 06.09.2021 (10 K 10009/19)

Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 20.02.2025, Zurückverweisung

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