Zum Hauptinhalt springen Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen
Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen

BFH Anhängiges Verfahren IV R 29/22

Aufnahme in die Datenbank am 20.02.2023

EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 ; EStG § 3 Nr 40 ; EWGRL 435/90 Art 4 Abs 1 Buchst a ; KStG § 15 S 1 Nr 2 ; KStG § 8b

Ist Art. 4 Abs.1 Buchst. a der Mutter-Tochter-Richtlinie dahin auszulegen, dass er einer nationalen Steuerregelung wie der einer sog. Bruttobesteuerung (§ 15 Satz 1 Nr. 2 KStG) entgegensteht, wonach Gewinnausschüttungen von EU–Tochtergesellschaften bei der EU-Muttergesellschaft nicht freizustellen sind und es ohne weitere Ausschüttung zu einer Besteuerung beim Organträger kommt?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: Niedersächsisches Finanzgericht Urteil vom 22.09.2022 (1 K 17/20)

Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 06.02.2025, unbegründet

Seite drucken