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BFH Anhängiges Verfahren V R 15/22

Aufnahme in die Datenbank am 18.11.2022

AO § 51 Abs 3 S 2 ; GG Art 4 Abs 1 ; KStG § 5 Abs 1 Nr 9

Anerkennung der Gemeinnützigkeit einer Jugendorganisation, die zeitweise in verschiedenen Verfassungsschutzberichten erwähnt bzw. als extremistisch bezeichnet worden ist

1. Können Körperschaften, die sich auf die Glaubensfreiheit aus Art. 4 Abs. 1 GG berufen können, die Vermutung aus § 51 Abs. 3 Satz 2 AO widerlegen, indem sie darlegen und ggf. beweisen, dass ihre tatsächliche Geschäftsführung Ausdruck ihrer grundrechtlich gewährleisteten Glaubensfreiheit ist?

2. Zum zeitlichen Anwendungsbereich des § 51 Abs. 3 Satz 2 AO i.d.F. des JStG 2009.

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Verwaltung

Vorgehend: Finanzgericht Berlin-Brandenburg Urteil vom 03.05.2022 (8 K 8117/16)

Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 05.09.2024, Zurückverweisung

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