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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Anhängige Verfahren
des Bundesfinanzhofs

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BFH Anhängiges Verfahren VI R 4/22

Aufnahme in die Datenbank am 18.03.2022

AltTZG § 2 ; AltTZG § 3 ; AltTZG § 5 ; EStG § 3 Nr 28 ; EStG § 32b S 1 Nr 1 Buchst g

Schließt die Auszahlung des Aufstockungsbetrages nach dem Altersteilzeitgesetz erst nach Eintritt des Steuerpflichtigen in den Ruhestand die Steuerbefreiung des § 3 Nr. 28 EStG aus?

(Im Streitfall handelt es sich um eine Konzernvereinbarung, nach der teilnehmende Arbeitnehmer an der Entwicklung des Aktienkurses der X AG in einem mehrere Jahre umfassenden Zeitraum in Form einer Einmalzahlung profitieren sollten. Erst zum Ende des Zeitraums erfolgte die Ermittlung des Auszahlungsbetrages einschließlich des Aufstockungsbetrages nach dem Altersteilzeitgesetz, die den Arbeitnehmern anschließend zufloss. Die Altersteilzeit des Klägers endete ca. nach der Hälfte des Zeitraums.)

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Verwaltung

Vorgehend: FG Köln Urteil vom 22.11.2021 (6 K 1902/19)

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