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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Anhängige Verfahren
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BFH Anhängiges Verfahren IX R 17/22

Aufnahme in die Datenbank am 20.03.2023

AO § 129 ; AO § 173 Abs 1 S 1 Nr 2 ; AO § 173a

1. Zur Frage der Änderung eines bestandskräftigen Steuerbescheids nach § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO oder § 173a AO bzw. Berichtigung nach § 129 AO aufgrund eines vermeintlichen Tippfehlers / Befüllungsfehlers des Steuerpflichtigen bei einer weiteren, elektronisch ans Finanzamt übermittelten ESt-Erklärung.

2. Auslegung der weiteren ELSTER-Übermittlung der ESt-Erklärung als Einspruch gegen den Erstbescheid?

Im konkreten Fall hat der Steuerpflichtige mit der nochmaligen ELSTER-Übermittlung der betreffenden ESt-Erklärung sämtliche Kennziffern unbeabsichtigt mit den Datensätzen des Vorjahres befüllt. Das Finanzamt nahm mit der nochmaligen ELSTER-Übermittlung eine berichtigte ESt-Erklärung an und führte eine schlichte Änderung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO durch. Es kam zu einer Nachzahlung, die die Steuerpflichtigen auch beglichen. Ein Einspruch wurde nicht eingelegt.

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: Niedersächsisches Finanzgericht Urteil vom 21.09.2022 (9 K 203/21)

Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 18.07.2023, unbegründet

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