EStG § 94 Abs 2 ; EStG § 95 Abs 1 S 1 Nr 1 ; EStG § 93
Rückforderung von Altersvorsorgevergünstigungen gemäß § 94 Abs. 2 EStG:
Ist § 95 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG auch dann anzuwenden, wenn der Zulagenberechtigte seinen Wohnsitz in die Schweiz verlegt?
Liegen die tatbestandlichen Voraussetzungen für die Abfindung des Altersvorsorgevertrags als Kleinbetragsrenten vor?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Verwaltung