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BFH Anhängiges Verfahren XI R 18/22

Aufnahme in die Datenbank am 18.11.2022

EStG § 10d Abs 4 ; GewStG § 35b Abs 2 ; KStG § 31

Kann über die Höhe des Verlusts im Falle einer Nullfestsetzung wegen der Regelung in § 10d Abs. 4 Satz 5 EStG (hier: i.V.m. § 31 Abs. 1 Satz 1 KStG bzw. § 35b Abs. 2 Satz 3 GewStG) ausschließlich im Rahmen eines gegen die Verlustfeststellungsbescheide gerichteten Rechtsbehelfs-/Klageverfahrens entschieden werden, wenn die Verlustfeststellungsbescheide in Bestandskraft erwachsen sind und es dadurch für die Durchführung eines gegen die Verlustfeststellung gerichteten Klageverfahrens am Rechtsschutzinteresse fehlt?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: Finanzgericht Berlin-Brandenburg Urteil vom 03.05.2022 (8 K 8168/20)

Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 17.07.2024, Zurückverweisung

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