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BFH Anhängiges Verfahren I R 49/23

Aufnahme in die Datenbank am 20.03.2024

AStG § 1 Abs 1 ; AStG § 1 Abs 4 S 1 Nr 2 ; AStG § 1 Abs 5 S 2

Keine Hinzurechnungsbesteuerung bei fehlenden Geschäftsbeziehungen zwischen der inländischen Betriebsstätte und dem Stammhaus in Ungarn?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Verwaltung

Vorgehend: FG München Urteil vom 10.07.2023 (7 K 1938/22)

Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 18.12.2024, unbegründet

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