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BFH Anhängiges Verfahren II R 6/23

Aufnahme in die Datenbank am 19.05.2023

BewG § 182 Abs 2 Nr 1 ; BewG § 183

Sind die von den Gutachterausschüssen ermittelten und den Finanzämtern mitgeteilten Vergleichspreise nach § 183 Abs. 1 BewG für die Beteiligten im Steuerrechtsverhältnis verbindlich und einer gerichtlichen Überprüfung regelmäßig nicht zugänglich?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: Niedersächsisches Finanzgericht Urteil vom 01.12.2022 (1 K 90/19)

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