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Anhängige Verfahren
des Bundesfinanzhofs

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BFH Anhängiges Verfahren II R 11/23

Aufnahme in die Datenbank am 20.09.2023

FGO § 52 Abs 2 ; FGO § 91a ; GrEStG § 1 Abs 3 Nr 3

1. Ist bei Ausschluss der Öffentlichkeit gemäß § 52 Abs. 2 FGO die Übertragung der mündlichen Verhandlung nach § 91a FGO statthaft?

2. Zurechnung einer zwischengeschalteten Personengesellschaft als sog. RETT-Blocker bei § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG

Durfte die Klägerin zum Zeitpunkt der Anteilsübertragungen (Jahr 2012) in die durch die Rechtsprechung und Finanzverwaltung gesicherte Auslegung des Anteils-Begriffs für die Ebene der zwischengeschalteten Personengesellschaft vertrauen?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil vom 17.02.2023 (5 K 1440/21)

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