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BFH Anhängiges Verfahren II R 19/23

Aufnahme in die Datenbank am 20.10.2023

ErbStG § 13a Abs 10

Ist im Fall einer durch den Steuerpflichtigen beantragten Optionsverschonung (100 % ige Steuerbefreiung) ein sogenannter "Rückfall" auf die Regelverschonung (85 % ige Befreiung) möglich, wenn sich zu einem späteren Zeitpunkt herausstellt, dass die Voraussetzungen der Optionsverschonung letztlich nicht erfüllt werden können?

--Zulassung durch BFH--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: FG Münster Urteil vom 27.10.2022 (3 K 3624/20 Erb)

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