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BFH Anhängiges Verfahren II R 34/23

Aufnahme in die Datenbank am 20.02.2024

ErbStG § 13a Abs 1a ; ErbStG § 13a Abs 4

Sind der Erblasser und geringfügige Beschäftigte in die Anzahl der Beschäftigten im Sinne des § 13a Abs. 1 Satz 4 ErbStG mit einzubeziehen?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: FG Münster Urteil vom 26.09.2023 (3 K 2466/21 F)

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