EStG § 4 Abs 4 ; GewStG § 8 Nr 1 Buchst e ; HGB § 247 Abs 2
Dient das zeitlich begrenzte fiktive Eigentum an Hotel- und Pensionszimmern sowie Ferienwohnungen an stetig wechselnden unterschiedlichen Orten jeweils zur Unterbringung von Mitarbeitenden auf Dauer der betrieblichen Tätigkeit? Stellen diese Räumlichkeiten fiktives Anlagevermögen dar? Sind diese Aufwendungen nach § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG dem Gewerbeertrag hinzuzurechnen?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger