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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

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BFH Anhängiges Verfahren III R 13/23

Aufnahme in die Datenbank am 20.06.2023

EStG § 15 ; GewStG § 9 Nr 1 S 2 ; GewStG § 9 Nr 1 S 5 ; GewStG § 9 Nr 1 S 1

1. Liegt im streitgegenständlichen Fall eine umgekehrte Betriebsaufspaltung vor und geht mit ihr zwingend eine personelle Verflechtung einher?

2. Kann bei einer umgekehrten Betriebsaufspaltung im Zusammenhang mit § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG davon ausgegangen werden, dass das gewerbliche Gepräge der Tätigkeit der Betriebsgesellschaft auf die Besitzgesellschaft durchgreift, sodass die gewerblichen Einkünfte die bloße Vermögensverwaltung der Besitzgesellschaft überlagern und daher für die GewSt nur eine Kürzung des Gewinns nach § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG in Betracht kommt?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Verwaltung

Vorgehend: FG München Urteil vom 17.04.2023 (7 K 434/19)

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