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BFH Anhängiges Verfahren IV R 26/23

Aufnahme in die Datenbank am 20.03.2024

GewStG § 8 Nr 1 Buchst f

Handelt es sich bei einer wasserrechtlichen Nutzungsgenehmigung zur Entnahme von Grundwasser zum Zweck der Trinkwasserversorgung um ein zeitlich befristetes Recht (Konzession) im Sinne von § 8 Nr. 1 Buchst. f GewStG, und unterliegen daher die von einem im Bereich der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung tätigen Unternehmen gezahlten Wassernutzungsentgelte der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung?

--Zulassung durch BFH--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: Finanzgericht Berlin-Brandenburg Urteil vom 14.12.2022 (11 K 11252/17)

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