AO § 57 Abs 1 S 1 ; AO § 52 Abs 2 S 1 Nr 1 ; AO § 57 Abs 3 ; KStG § 5 Abs 1 Nr 9
1. Verfolgt eine Selbstversorgungseinrichtung der öffentlichen Hand durch die Entwicklung, Einführung und Pflege von Softwareprogrammen (u.a. Hochschul-Management-Systeme) für die Verwaltung von Universitäten und Hochschulen unmittelbar den steuerbegünstigten Zweck "Förderung von Wissenschaft und Forschung" nach § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO?
2. Kann ein planmäßiges Zusammenwirken i.S. des § 57 Abs. 3 AO auch mit Körperschaften des öffentlichen Rechts erfolgen?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger