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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

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BFH Anhängiges Verfahren V R 28/23

Aufnahme in die Datenbank am 19.04.2024

AO § 52 Abs 2 S 1 Nr 24 ; GG Art 17 ; KStG § 5 Abs 1 Nr 9

Förderung des demokratischen Staatswesens durch Zurverfügungstellen einer Petitionsplattform

Ist eine "allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens" i.S. des § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 24 AO auch durch das Zurverfügungstellen einer Internetplattform, die es den Nutzern ermöglicht, "Petitionen" zu erstellen und elektronisch zu unterzeichnen, um verschiedene soziale Anliegen zu fördern, gegeben? Oder ist der Begriff der "Petition" vielmehr auf den Bereich des Art. 17 GG beschränkt?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Verwaltung

Vorgehend: Finanzgericht Berlin-Brandenburg Urteil vom 14.11.2023 (8 K 8198/22)

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