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BFH Anhängiges Verfahren VI R 4/23

Aufnahme in die Datenbank am 20.06.2023

EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 S 4

Gehören Stellplatzkosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung auch nach der gesetzlichen Neufassung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG zu den sonstigen Mehraufwendungen oder zu den auf 1000 Euro monatlich begrenzten Unterkunftskosten i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 4 EStG?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Verwaltung

Vorgehend: Niedersächsisches Finanzgericht Urteil vom 16.03.2023 (10 K 202/22)

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