Zum Hauptinhalt springen Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen
Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen

BFH Anhängiges Verfahren VI R 22/23

Aufnahme in die Datenbank am 20.03.2024

EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 ; EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4a ; EStG § 9 Abs 4

Kann ein Leiharbeitnehmer aufgrund des ab 01.04.2017 geltenden § 1 Abs. 1b Satz 1 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (BGBl I 2017, 258, --Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten--) für Fahrten zum Entleiher eine Neubewertung der Ex-ante-Betrachtung durchführen, mit dem Begehren, dass betreffende Fahrtkosten aufgrund von Reisekostengrundsätzen als Werbungskosten abzugsfähig sind?

--Zulassung durch BFH--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: FG München Urteil vom 21.03.2023 (6 K 1233/20)

Seite drucken