EStG § 34a Abs 5 S 2
Wird die Nachversteuerung im Sinne des § 34a Abs. 5 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes auch bei der Übertragung von Geldmitteln unterlassen?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Verwaltung
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 09.09.2025, Zurückverweisung