EWGV 2423/88 Art 7 Abs 1 ; KN Pos 7307
Festsetzung von Antidumpingzoll für Verbindungselemente der KN Pos. 7307 aus der Volksrepublik China:
Wird die von einem Antidumpingverfahren betroffene Ware nur durch die Beschreibung in der Einleitungsbekanntmachung der Antidumpingverordnung definiert?
Überlagert die Warenbeschreibung einer Auslaufüberprüfung die Beschreibung in der Einleitungsbekanntmachung?
--Zulassung durch BFH--
Rechtsmittelführer: Verwaltung
Verfahren ist erledigt durch: Beschluss vom 18.11.2025 (Vorlage an EuGH)
Hinweis: Das Verfahren erhält nach Fortsetzung/Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen.