Zum Hauptinhalt springen Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen
Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen

BFH Anhängiges Verfahren VII R 31/23

Aufnahme in die Datenbank am 20.03.2024

StromStG § 9 Abs 1 Nr 1 ; StromStG § 2 Nr 7 ; StromStV § 1b Abs 2

Stromsteuerbefreiung nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 Stromsteuergesetz (StromStG):

1. Handelt es sich bei Schwarzlauge (Ablauge der Zellstoffherstellung) um einen erneuerbaren Energieträger im Sinne des § 2 Nr. 7 StromStG - auch schon vor Inkrafttreten des § 1b Abs. 2 Satz 4 Stromsteuer-Durchführungsverordnung?

2. Wie ist der Begriff der Entnahme aus einem "ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern gespeisten Netz" auszulegen?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: Thüringer Finanzgericht Urteil vom 19.09.2023 (2 K 535/20)

Seite drucken