EStG § 18 Abs 1 Nr 1 ; EStG § 4 Abs 4
Besteht im Rahmen eines Ehegattenmietverhältnisses (hier: Überlassung von Räumlichkeiten zum Betrieb einer Rechtsanwaltskanzlei) eine Anpassungspflicht hinsichtlich des Mietvertrags bis hin zur Vereinbarung einer unentgeltlichen Nutzungsüberlassung, wenn die Mietzahlungen nur noch aus gemeinsamen Mitteln der Ehegatten aufgebracht werden können?
--Zulassung durch BFH--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 22.07.2025, Zurückverweisung