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BFH Anhängiges Verfahren VIII R 27/23

Aufnahme in die Datenbank am 20.03.2024

AO § 233a ; AO § 238 ; EStG § 4 Abs 4a S 4 ; GG Art 3 Abs 1

1. Sind die Überentnahmen im Gesamthands- und im Sonderbetriebsvermögen unter gemeinsamer Betrachtung zu ermitteln oder ist das Sonderbetriebsvermögen als eine eigenständige Gewinnermittlung zu betrachten, so dass eine Saldierung von Gesamthands- und Sonderbetriebsvermögen ausscheidet?

2. Steht der Zinssatz in Höhe von 6 % bei der Berechnung der nichtabzugsfähigen Schuldzinsen im Einklang mit den verfassungsrechtlichen Grundsätzen?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: Niedersächsisches Finanzgericht Urteil vom 17.08.2023 (9 K 10136/21)

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