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BFH Anhängiges Verfahren X R 1/23

Aufnahme in die Datenbank am 20.11.2023

AO § 177 ; EStG § 4 Abs 3 ; EStG § 4 Abs 1 ; EStG § 5

Ist es einem Steuerpflichtigen rechtlich möglich, auch nach Bestandskraft der Ursprungsveranlagung im Rahmen der gegen die Änderungsbescheide gerichteten Einsprüche sein Wahlrecht hinsichtlich der Gewinnermittlungsart neu auszuüben, um Mehrergebnisse aus einer Betriebsprüfung zu glätten?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Verwaltung

Vorgehend: Thüringer Finanzgericht Urteil vom 31.08.2022 (4 K 599/21)

Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 27.11.2024, durcherkannt

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