FGO § 52d ; FGO § 56
Richtigkeit der Rechtsbehelfsbelehrung in einer Einspruchsentscheidung bezüglich der Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) ab dem 01.01.2023? Formunwirksamkeit einer per Telefax eingereichten Klage bei Nichtnutzung des sog. Fast Lane Verfahrens? Wiedereinsetzung in den vorigen Stand?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Aussetzung/Ruhen des Verfahrens (Beschluss vom 19.02.2025)
Hinweis: Das Verfahren erhält nach Fortsetzung/Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen.