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BFH Anhängiges Verfahren I R 5/24 (I R 99/15)

Aufnahme in die Datenbank am 19.01.2024

EStG § 4 Abs 1 S 3 ; EStG § 4 Abs 1 S 4 ; EStG § 52 Abs 8b

1. Ermöglichen die Regelungen des § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG i.d.F. des SEStEG und des § 4 Abs. 1 Satz 4 EStG i.d.F. des JStG 2010 die Aufdeckung und Versteuerung stiller Reserven, wenn ein bisher einer inländischen Betriebsstätte des Steuerpflichtigen zuzuordnendes Wirtschaftsgut einer ausländischen Betriebsstätte zuzuordnen ist (hier: Überführung von Rechten in eine ausländische Betriebsstätte), und ist die rückwirkende Anwendung auf Vorgänge vor dem 1.1.2006 (§ 52 Abs. 8b Sätze 2 und 3 EStG i.d.F. des JStG 2010) verfassungsgemäß?

2. Das Verfahren wurde bis zur Entscheidung des BVerfG über das Normenkontrollersuchen des I. Senats vom 10.04.2013 - I R 80/12 (Az. des BVerfG: 2 BvL 8/13) ausgesetzt.

3. Nach dem BVerfG-Beschluss vom 28.11.2023 - 2 BvL 8/13 wird das Verfahren unter dem neuen Az. I R 5/24 (I R 99/15) fortgesetzt.

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: FG Düsseldorf Urteil vom 19.11.2015 (8 K 3664/11 F)

Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 26.03.2025, Zurückverweisung

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