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BFH Anhängiges Verfahren II R 14/24

Aufnahme in die Datenbank am 19.07.2024

BewG § 198 ; FGO § 124

Kann auch nach Inkrafttreten des Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetzes für Bewertungsstichtage bis 22.07.2021 nur mit Gutachten öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts geführt werden?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: Finanzgericht Berlin-Brandenburg Urteil vom 20.03.2024 (16 K 3070/23)

Verfahren ist erledigt durch: Beschluss vom 11.11.2024, unzulässig

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