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BFH Anhängiges Verfahren II R 17/24

Aufnahme in die Datenbank am 20.09.2024

AO § 173 Abs 1 Nr 2 ; GrEStG § 3 Nr 6

Begründet die unterlassene Einlegung eines Einspruchs ein grobes Verschulden am nachträglichen Bekanntwerden der steuermindernden Tatsache, wenn vor Erlass des Steuerbescheides keine Anzeigepflicht nach § 19 GrEStG bestand?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: Hessisches Finanzgericht Urteil vom 15.05.2024 (5 K 160/23)

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