ErbStG § 13b Abs 4 Nr 1 S 2 Buchst d
Schenkungsteuer - Enge Auslegung von § 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 2 Buchst. d ErbStG - Zum Vorliegen einer "Vermietungstätigkeit, die einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb erfordert" - Unbeachtlichkeit von optional angebotenen gewerblichen Zusatzleistungen.
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger