Zum Hauptinhalt springen Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen
Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen

BFH Anhängiges Verfahren III R 10/24

Aufnahme in die Datenbank am 21.10.2024

EStG § 74 Abs 1

Abzweigung bei fehlender Bedürftigkeit des Kindes:

Ist § 74 Abs. 1 Satz 1 und 3 EStG auf den Fall analog anwendbar, in dem zwar keine Unterhaltsleistungen der Eltern an das Kind vorliegen, aber gleichzeitig auch keine Unterhaltspflicht der Eltern besteht, weil das Kind nicht bedürftig ist?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: FG München Urteil vom 14.03.2024 (10 K 508/22)

Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 20.02.2025, durcherkannt

Seite drucken