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BFH Anhängiges Verfahren III R 11/24

Aufnahme in die Datenbank am 21.10.2024

EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 3 ; EStG § 33b ; SGB 2 § 22

Sind die nach dem SGB II gewährten Kosten für Unterkunft (Grundmiete, Heizkosten, Nebenkosten) anteilig als behinderungsbedingter Mehrbedarf zu qualifizieren, wenn aufgrund einer unstreitig vorliegenden Behinderung ein barrierefreier Wohnraum notwendig ist?

--Zulassung durch BFH--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: FG Nürnberg Urteil vom 07.03.2023 (6 K 780/21)

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