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BFH Anhängiges Verfahren III R 17/24

Aufnahme in die Datenbank am 20.12.2024

AO § 233a Abs 2a ; AO § 175 Abs 1 S 1 Nr 2 ; AOEG Art 97 § 9 Abs 5

Beginn des Zinslaufs für Erstattungszinsen bei Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe und anschließender Zusammenveranlagung:

Stellt die Umwandlung einer Lebenspartnerschaft den maßgeblichen Zeitpunkt und damit das rückwirkende Ereignis dar, nach dem sich der Beginn des Zinslaufs für Erstattungszinsen nach § 233a Abs. 2a AO i.V.m. Art. 97 § 9 Abs. 5 EGAO bemisst?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger und Behörde

Vorgehend: FG Köln Urteil vom 20.03.2024 (3 K 1764/22)

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