Zum Hauptinhalt springen Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen
Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen

BFH Anhängiges Verfahren III R 26/24

Aufnahme in die Datenbank am 20.09.2024

EStG § 32a Abs 1 S 2 ; GG Art 3

Ist § 32a Abs. 1 Satz 2 EStG (i.d.F. des InflAusG) – in den für die Jahre 2023 und 2024 geltenden Fassungen – mit dem Grundgesetz unvereinbar, weil steuerpflichtige Bürger durch die darin normierten Grundfreibeträge schlechter gestellt werden als Empfänger von Bürgergeld?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil vom 28.06.2024 (1 K 37/23)

Seite drucken