GewStG § 8 Nr 1 Buchst d ; GewStG § 8 Nr 1 Buchst e
1. Stellen die angemieteten Wirtschaftsgüter eines Veranstaltungsbetriebs Anlagevermögen oder Umlaufvermögen dar?
2. Sind die Aufwendungen für diese Wirtschaftsgüter dementsprechend bei der Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. d und e GewStG (Miet- und Pachtzinsen) zu berücksichtigen?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Verwaltung