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BFH Anhängiges Verfahren III R 31/24

Aufnahme in die Datenbank am 20.05.2025

EStG § 32 Abs 4 S 2 ; EStG § 9 Abs 6 S 2

Ist die Ausbildung als Rettungssanitäterin als erstmalige Berufsausbildung im Sinne des § 32 Abs. 4 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) anzusehen?

Stellt § 9 Abs. 6 Satz 2 EStG eine - auch für das Kindergeldrecht geltende - Mindestdauer als Voraussetzung für die Erstausbildung auf?

Kann ein geringfügiges, betriebsbedingtes Überschreiten der 20-Stunden-Grenze des § 32 Abs. 4 Satz 3 EStG im Einzelfall unschädlich sein?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Verwaltung

Vorgehend: FG Münster Urteil vom 28.08.2024 (9 K 108/24 Kg,AO)

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