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BFH Anhängiges Verfahren III R 34/24 (III R 13/17)

Aufnahme in die Datenbank am 20.12.2024

EStG § 32 Abs 6 ; GG Art 1 Abs 1 ; GG Art 3 Abs 1 ; GG Art 6 Abs 1 ; GG Art 20 Abs 1

Deckt der sächliche Kinderfreibetrag des § 32 Abs. 6 EStG in der im Jahr 2014 geltenden Fassung das sächliche Existenzminimum ab? Darf der steuerliche Kinderfreibetrag hinter dem im Existenzminimumbericht der Bundesregierung ermittelten sächlichen Existenzminimum zurückbleiben?

Das Verfahren III R 13/17 ist durch Beschluss vom 25.07.2018 bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in dem Verfahren 2 BvL 3/17 ausgesetzt.

Mit Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 05.09.2024 - 2 BvL 3/17 hat die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die Vorlage des Niedersächsischen Finanzgerichts (7 K 83/16) unzulässig ist. Damit ist die Aussetzung des Revisionsverfahrens III R 13/17 beendet. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen III R 34/24 (III R 13/17) fortgeführt. Nachfolgend wurde die Revision zurückgenommen, sodann wurde das Verfahren mit Beschluss vom 22.11.2024 - III R 34/24 (III R 13/17) eingestellt.

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: FG München Urteil vom 31.03.2017 (8 K 2426/15)

Verfahren ist erledigt durch: Zurücknahme der Revision

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