EGV 883/2004 Art 68 ; EStG § 62 ; EStG § 64
Ist der Anspruch auf inländisches Kindergeld vorrangig, wenn weder der Kläger, der in Deutschland ALG II bezieht, noch die zusammen mit den Kindern in Polen lebende Ehefrau und Mutter nicht erwerbstätig sind und in Polen keinen Kindergeldantrag gestellt haben?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Verwaltung