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BFH Anhängiges Verfahren IV R 15/24

Aufnahme in die Datenbank am 20.11.2024

AO § 39 Abs 2 Nr 2 ; EStG § 15 Abs 2 S 1 ; GewStG § 2 Abs 1

Gehören Liquidationen und Grundstücksveräußerungen geschlossener Immobilienfonds (Zielfonds) und in Zusammenhang damit auf Ebene der Zielfonds realisierte Erlöse einer vermögensverwaltenden Ober-Personengesellschaft zu zurechenbaren (Zähl-)Objekten im Rahmen der Drei-Objekt-Grenze, die entsprechend dem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 26.03.2004, BStBl I 2004, 434 (Rz 14, 18) zum Vorliegen eines Gewerbebetriebs (gewerblicher Grundstückshandel) bei der Obergesellschaft führen können? Ist insbesondere die in dem BMF-Schreiben bei Beteiligungen von weniger als 10 % an dem Zielfonds genannte Wertgrenze von 250.000 EUR zu volatil und willkürlich?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Verwaltung

Vorgehend: FG München Urteil vom 19.07.2024 (8 K 1418/21)

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