UStG § 4 Nr 21 Buchst b DBuchst bb
Zur Steuerbefreiung des von einem freien Fahrlehrer für eine berufsbildende Einrichtung geleisteten Fahrschulunterrichts
Schließt allein der Umstand, dass Vertragsbeziehungen nur zwischen Schülern und Schule und nicht jeweils zwischen dem einzelnen Schüler und dem selbständigen Lehrer bestehen, das Tatbestandsmerkmal der Unmittelbarkeit nach § 4 Nr. 21 Buchst. b UStG aus?
--Zulassung durch BFH--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger