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BFH Anhängiges Verfahren VI R 27/24

Aufnahme in die Datenbank am 20.01.2025

EStG § 13 ; EStG § 14

Streitig ist, ob Bruchteilseigentum an land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen, das als Sonderbetriebsvermögen in eine GbR eingebracht worden war, nach dem Ausscheiden aus der GbR (im Streitfall: 1992) weiterhin als fortbestehendes Betriebsvermögen anzusehen ist und damit bei Veräußerung der Flächen (im Streitfall: 2018) im Rahmen der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft nach § 14 des Einkommensteuergesetzes zu erfassen ist.

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Verwaltung

Vorgehend: Niedersächsisches Finanzgericht Urteil vom 18.09.2024 (3 K 22206/21)

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