EStG § 15 Abs 4
Unter welchen Voraussetzungen sind Verluste aus einem aufgegebenen gewerblichen Tierhaltungsbetrieb dergestalt endgültig ("final", "definitiv"), dass sie aus verfassungsrechtlichen Gründen trotz der einfachrechtlichen Verlustausgleichs- und Abzugsbeschränkung des § 15 Abs. 4 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes mit anderen Einkünften verrechnet werden dürfen?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger